Titulierung / Titel
Als Titulierung einer Forderung wird der Prozess der Schaffung einer wesentlichen formalen Voraussetzung für die Durchführung der → Zwangsvollstreckung, nämlich der öffentlichen Urkunde, aus der hervorgeht, welcher → Schuldner welchem → Gläubiger was, d.h. typischerweise welchen Geldbetrag, schuldet. Diese Urkunde, auch Schuldtitel oder kurz Titel genannt, stellt die Forderung rechtsverbindlich fest und dient nach Kennzeichnung mit der Vollstreckungsklausel gem. §§ 724 und 725 Zivilprozessordnung (ZPO) und nach Zustellung an den Schuldner gegenüber den Vollstreckungsorganen als Nachweis der Vollstreckbarkeit der Forderung (insbesondere gegenüber Amtsgerichten für die Forderungspfändung und Gerichtsvollziehern für die Sachpfändung). Der Titel mit Vollstreckungsklausel wird auch vollstreckbare Ausfertigung genannt. Der Titel selbst bewirkt eine Verlängerung der Forderungsverjährung auf 30 Jahre und stellt sicher, dass Vollstreckungsorgane nicht mehr die Berechtigung der Forderung prüfen müssen. Typische Schultitel sind vollstreckbare Urteile aus streitigen Verfahren sowie der → Vollstreckungsbescheid, bei dem im übrigen eine Vollstreckungsklausel grundsätzlich nicht erforderlich ist.
Titulierte Forderungen
Als titulierte Forderungen werden Forderungen bezeichnet, die bereits die → Titulierung durchlaufen haben und über deren Existenz eine öffentliche Urkunde, der Schuldtitel, ausgefertigt wurde.
Treuhandinkasso
Als Treuhandinkasso wird typischerweise in Abgrenzung zum → Forderungskauf der Einzug von Forderungen durch einen Berechtigten (z.B. Inkassounternehmen) für einen → Gläubiger bezeichnet, bei dem das → wirtschaftliche Eigentum an der Forderung bei dem ursprünglichen Gläubiger verbleibt. Erfolgt also keine → Abtretung der Forderung oder ausschließlich eine Abtretung im Wege der → Inkassozession, so spricht man von Treuhandinkasso. Der Begriff dient somit auch als Sammelbezeichnung für „traditionelle“ Inkassomandaten, bei denen die Forderungen nicht verkauf werden.
Überfällige Forderung
Als überfällige Forderung wird eine Forderung nach Eintritt deren Fälligkeit (siehe auch → fällige Forderung) bezeichnet. Obwohl in Abgrenzung zur → notleidenden Forderung nicht notwendig → Verzug eingetreten sein muss, werden die beiden Begriffe oft als Synonyme genutzt.