Pfändung
Die Pfändung ist ein Mittel der → Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen gemäß §§ 804ff Zivilprozessordnung (ZPO), durch das der Gläubiger ein Pfandrecht an den gepfändeten Gegenständen erwirbt und damit deren Beschlagnahme erreicht. Unterschieden werden insbesondere die Pfändung körperlicher Sachen (§§ 808ff ZPO) durch den Gerichtsvollzieher (Sachpfändung) sowie die Pfändung von Geldforderungen (§§ 829ff ZPO), gegen Drittschuldner, auch Forderungspfändung genannt. Zur letzteren Kategorie gehören auch die Kontopfändung und die Gehaltspfändung.
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB)
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird auf Antrag des Gläubigers bzw. dessen Bevollmächtigten vom zuständigen Amtsgericht erlassen und bewirkt als Voraussetzung der Forderungspfändung sowohl die → Pfändung und damit Beschlagnahme der Forderung wie auch deren Überweisung an den Gläubiger zur Einziehung. Der PfÜB wendet sich typischerweise an sogenannte Drittschuldner, gegen die der Schuldner selbst Forderungen hat (z.B. aus einem Arbeitsverhältnis im Falle der Gehaltspfändung).
Restforderung
Die Restforderung setzt sich zusammen aus der Hauptforderung, der Inkassovergütung, den angefallenen Verzugszinsen sowie allen weiteren angefallenen Kosten und Auslagen. Zwischenzeitlich eingegangene Zahlungen wurden hiervon in Abzug gebracht.
Risikomanagement
Als Risikomanagement wird die Summe aller personellen und organisatorischen Maßnahmen und Einrichtungen bezeichnet welche auf die Erkennung, Bewertung, Erfassung und Kontrolle von Unternehmensrisiken abzielen. Im Zusammenhang mit der Inkassofunktion sowie des Forderungsverkaufs / Factorings stehen dabei insbesondere Bonitäts- und Liquiditätsrisiken im Vordergrund. Jedoch kann ein → Outsourcing des → Inkasso auch helfen, operative Risiken zu vermeiden.
Sachpfändung
Bei der Sachpfändung werden Bargeld, Wertpapiere und (Wert)Gegenstände durch einen Gerichtsvollzieher gepfändet. Die gepfändeten Gegenstände und Papiere werden anschließend versteigert.
Service-Rufnummern
Service-Rufnummern dienen zur Abrechnung von telefonisch oder per Internet genutzten Mehrwertdienstleistungen. Zu diesen Nummern zählen:
_ 0137 Rufnummern für Massenverkehr zu bestimmten Zielen (z.B. Televoting)
_ 118xy Auskunftsdienst (dienen der Weitergabe von Rufnummer, Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben von Telekommunikationsnutzern, wobei die Weitervermittlung zu einer erfragten Rufnummer Bestandteil des Auskunftsdienstes sein kann)
_ 0180 Shared Cost-Dienste (Bei der Inanspruchnahme von Shared Cost-Diensten wird das für die Verbindung zu entrichtende Entgelt grundsätzlich aufgeteilt vom Anrufenden und vom Nutzer der Nummer gezahlt)
_ 0800 FreePhone-Dienste (bei der Inanspruchnahme von Freephone-Diensten fällt für den Anrufenden kein Entgelt an).
_ 0900 Premium Rate-Dienste (sind Dienste, bei denen durch einen Betreiber eines Telekommunikationsnetzes eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit erbracht wird und darüber hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.)
_ (0)9009 über Anwählprogramme erreichbare „Premium Rate“-Dienste
Schuldner
Diejenige natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, an eine andere natürliche oder juristische Person, dem → Gläubiger, eine Leistung – insbesondere die Zahlung zur Befriedigung einer Geldforderung – zu erbringen. Siehe auch § 241 BGB.
Schuldnerberatung
Schuldnerberatungen sind typischerweise als gemeinnützige Vereine organisiert und helfen überschuldeten Privatpersonen bei der Bewältigung derer Überschuldungssituation. Eine professionelle Schuldnerberatung adressiert neben den eigentlichen Schuldenproblemen oft auch Probleme auf sozialer Ebene und allgemeine Lebenskrisen, welche durch die Überschuldung ausgelöst wurden oder die ihrerseits zur Überschuldung beigetragen habe.