Mahnung

Mit der Mahnung fordert der →Gläubiger den →Schuldner zu Bezahlung einer →fälligen Forderung auf. Auch wenn § 286 BGB auch andere Voraussetzungen für das Vorliegen von → Verzug vorsieht, ist die außergerichtliche kaufmännische Mahnung das häufigste und sicherste Instrument, um den Schuldnerverzug sicherzustellen. Da Fragen der Verzinsung und der Kostentragung an den Verzug geknüpft sind empfiehlt es sich, mindestens eine kaufmännische Mahnung in einer Form zuzustellen, die einen eindeutigen Zustellungsnachweis ermöglicht.


Mahnbescheid

Vom zuständigen Mahngericht im Rahmen des →Mahnverfahrens auf Antrag eines Gläubigers oder dessen Bevollmächtigten erlassener Bescheid, der dem Forderungsschuldner zugestellt wird und damit vor Erlass eines →Vollstreckungsbescheides die Möglichkeit gibt,
zu der Sache Stellung zu nehmen.


Mahnverfahren (gerichtlich)

Förmliches Verfahren gemäß §§ 688ff Zivilprozessordnung (ZPO), dessen Ziel eine schnelle und kostengünstige →Titulierung von unbestrittenen Forderungen ist. Das Mahnverfahren dient aus Gläubigersicht der →Titulierung seiner Forderungen und schließt mit typischerweise mit dem Erlass eines →Vollstreckungsbescheides als Vollstreckungstitel ab. Inkassounternehmen nehmen am gerichtlichen Mahnverfahren typischerweise im vollautomatisierten Verfahren teil und können damit große Forderungsmengen hocheffizient titulieren.

Mehrwertdienste

Mehrwertdienste (im Bereich der Telekommunikation) sind kostenpflichtige Leistungen, die über eine Service-Rufnummer abgerufen und abgerechnet werden. Die Belastung erfolgt auf Ihrer Telefonrechnung. Im Einzelnen kann es sich zum Beispiel um Auskunfts- und Informationsdienste, Anzeigendienste, Mailboxleistungen, Software-Downloads, Erotik- und sonstige Internet-Angebote handeln.

 

Mengen-/Masseninkasso

Die industrialisierte Bearbeitung einer großen Anzahl (>10.000) typischerweise kleiner (zwischen Euro 25,00 und Euro 2.500,00) Forderungen mit Hilfe weitgehend automatisierter, EDV-gestützter Prozesse. Der Erfolg im Mengeninkasso liegt in der optimalen Abwägung zwischen Automatisierung zur Erreichung von Effizienzvorteilen in der Bearbeitung und ausreichender Individualisierung zur Erreichung des bestmöglichen Inkassoergebnisses.


Mietinkasso

Der Einzug von überfälligen Forderungen aus Vermietung und Verpachtung. coeo Inkasso hat sich im Mietinkasso spezialisiert und bietet Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften-/genossenschaften und sonstigen Hauseigentümern ein eigenes Internetportal für die Übergabe von Mietforderungen zum Inkasso. Dieses Internetportal erlaubt die einfache Nacherfassung zusätzlicher Mietrückstände (unbezahlte Folgemieten), die Erfassung von Direktzahlungen nach Inkassoübergaben und die Verfahrensbeauskunftung.

Zum Mietinkasso-Portal geht es → hier.

 

Notleidende Forderungen

Umgangssprachlich für Forderungen deren Forderungsschuldner sich im →Verzug befinden.

 

NPL

Abkürzung für Non-Performing Loans“, d.h. den angelsächsischen Begriff für →notleidende, d.h. →überfällige, Darlehensforderungen. Obwohl der Begriff im Englischen tatsächlich nur überfällige Darlehensforderungen bezeichnet, so wird die Abkürzung NPL im Deutschen vielfach (fälschlich) als Sammelbegriff für →überfällige Forderungen verwendet. Dies gilt insbesondere im Kontext eines →Forderungskaufs, vermutlich deshalb, weil das Forderungskaufgeschäft in angelsächsischen Länder sicher früher durchgesetzt hatte und teilweise nach Deutschland „importiert“ wurde.

 

Outsourcing

Mit dem Begriff Outsourcing wird im geschäftlichen Kontext die Auslagerung von Teilaufgaben an einen spezialisierten Dienstleister bezeichnet. Es ist eine besondere Form der des Fremdbezugs von bisher intern erbrachten Leistungen oder Teilprozessen.
Als wesentliche Gründe für das Outsourcing werden typischerweise folgende genannt:
(a.) Variabilisierung von Fixkosten, (b.) Nutzung von Spezialisierungsvorteilen des Dienstleister, (c.) Nutzung von Skalenvorteilen des Dienstleister, (d.) Reduktion der eigenen Prozesskomplexität (d.h. Fokussierung auf Kernaufgaben) (e.) Vermeidung von hohen (IT) Investitionen. Grundsätzlich ist das Outsourcing um so attraktiver je (1.) klarer die Abgrenzung zu den anderen Geschäftsprozessen ist, (2.) höher Spezialisierungs- und Skaleneffekte beim Dienstleister sind, (3.) höher IT Investitionen bei Erledigung der Aufgaben in der eigenen Organisation sind und (4.) stärker die ausgelagerte Aufgabe regulativen oder anderen Änderungen unterworfen ist. Praktisch alle diese Punkte machen die Inkassotätigkeit zu einem idealen Outsourcingkandidaten. Als wesentlicher zusätzlicher Treiber für die Auslagerung der Inkassofunktion kommt die Möglichkeit zur Abrechnung der Kosten des Inkassos beim Schuldner als Verzugsschaden gemäß §280 BGB, welcher nur bei Auslagerung der Inkassofunktion eine Externalisierung und damit Umlage der Einzugskosten auf deren Verursacher ermöglicht (siehe →Inkassokosten).

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