Debitorenmanagement
Die Summe aller organisatorischen und personellen Maßnahmen, welche auf die möglichst zeitgerechte Sicherstellung der Befriedigung offener Forderungen ausgerichtet sind. Zu einem professionellen Debitorenmanagement gehören sowohl das Einräumen und Überwachen von Kreditlimiten wie auch der Rechnungsdruck und Versand, das vorgerichtliche schriftliche wie fernmündliche Mahnwesen, das gerichtliche Mahnwesen, sowie - falls erforderlich – das Vollstreckungswesen. Maßnahmen des Debitorenmanagements können an unterschiedlichen Punkten im Prozessablauf im Rahmen eines → Outsourcing ausgelagert werden. Typische Auslagerungszeitpunkte sind (a.) Nach der Sollstellung im Rechnungswesen und vor dem Rechnungsdruck, (b.) Nach der (ersten oder zweiten) kaufmännischen Mahnung oder (c.) nach der Titulierung und ggf. dem ersten fruchtlosen Vollstreckungsversuch.
Eidesstattliche Versicherung
Die Eidesstattliche Versicherung ersetzt den früheren „Offenbarungseid“ und schließt typischerweise an eine ganz oder teilweise fruchtlose → Zwangsvollstreckung an.
Das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist in §§ 899 – 915h Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Mit der eidesstattlichen Versicherung wird der Schuldner zur Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse gezwungen, verweigert er sich der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, so kann das zuständige Gericht auf Antrag des Gläubigers bzw. dessen Vertreters (Inkassobüro) einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen. Sowohl die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wie auch der Erlass des Haftbefehls wird mit den entsprechend negativen Folgen für den täglichen Geschäftsverkehr (z.B. mit Banken, Telekommunikationsunternehmen, etc.) im öffentlichen Schuldnerverzeichnis vermerkt und unter anderem an die Schufa übermittelt.
Ereignisgesteuerte Inkassoprozesse
Inkassoprozesse, in deren Rahmen die zu bearbeitenden Forderungen nicht in bestimmten Zeitintervallen ausgewählt werden sondern bei denen die Bearbeitung einer Forderung durch externe, schuldnerbezogene Ereignisse sowie die Verfügbarkeit neuer, schuldnerbezogener Informationen ausgelöst wird. Typischerweise werden diese Prozesse durch Scoringverfahren unterstützt.
Factoring
Unter Factoring wird der Verkauf und die → Abtretung von (typischerweise → betagten) Forderungen an ein darauf spezialisiertes Unternehmen verstanden. Es kann je nach Ausgestaltung sowohl ein Mittel der Liquiditätsbeschaffung, wie auch ein Mittel des → Debitorenmanagements und des → Risikomanagements sein. Im offenen Factoring wird der Forderungsverkauf dem Forderungsschuldner unmittelbar offengelegt, im stillen Factoring erfolgt zunächst keine Offenlegung, oft wird jedoch die Offenlegung bei →Verzug des Forderungsschuldners nachgeholt. Im „echten Factoring“ geht das Ausfallrisiko auf den Forderungskäufer über (Risikomanagementfunktion und Finanzierungsfunktion) während im unechten Factoring das Ausfallrisiko beim Forderungsverkäufer verbleibt (nur Finanzierungsfunktion).
Fällige Forderung
Als Fälligkeit einer Forderung (oder allgemeiner eines Anspruchs) wird der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem diese(r) erfüllt werden muss. Mit Fälligkeit wir die Forderung als fällige Forderung bezeichnet, davor wird sie als → betagte Forderung oder (noch) nicht fällige Forderung bezeichnet. Die allgemeinen Vorschriften zur Fälligkeit ergeben sich aus § 271 BGB, jedoch bestehen eine Vielzahl von Sondervorschriften. Die Fälligkeit einer Forderung gehört zu den wesentlichen Voraussetzungen für das Vorliegen von → Verzug.
Flatrate
Als Flatrate oder Blocktarif bezeichnet man den abgerechneten Tarif, bei dem für eine vorher festgelegte maximale Nutzungsdauer (z.B. 1 Stunde oder 1 Monat) ein festes Entgelt zu entrichten ist. Der Tarif wird vor der jeweiligen Nutzung angezeigt und muss bestätigt werden. Nicht entscheidend für dieses Entgelt ist somit, ob der Nutzer den jeweiligen Dienst in der gesamten festgelegten Zeit auch tatsächlich in Anspruch genommen hat.
Forderungskauf / Forderungsverkauf
Als Forderungskauf (-verkauf) wird der – meistens gewerbliche - Erwerb (die Veräußerung) von Forderungen bezeichnet. Handelt es sich bei den verkauften Forderungen um → betagte Forderungen, so spricht man typischerweise von → Factoring im traditionellen Sinne. Dieses Factoring wird von klassischen Factoringunternehmen angeboten. Ist die Forderung hingegen → überfällig bzw. befindet sich der Forderungsschuldner in → Verzug, so spricht man eher
von Forderungskauf als von Factoring. Die Begriffe werden jedoch manchmal auch für das jeweils andere Geschäft verwandt. Wesentliche Vorteile des Forderungskaufs sind (a.) der Risikoübergang für das endgültige Ausfallrisiko, (b.) die Liquiditätsfreisetzung und (c.) die operative Entlastung von den Aufgaben des Forderungseinzugs. Im Verhältnis zum →Treuhandinkasso ergibt sich weniger Abstimmungs-, Kontroll- und Buchungsaufwand (z.B. für laufende Abrechnungen) dafür wir der Forderungskäufer jedoch nur den Zeitwert der Forderungen unter Berücksichtigung eines risikoadjustierten Zinssatzes bezahlen. Wie das Factoring kann auch der Forderungskauf grundsätzlich „echt“ bzw. „unecht“ sowie „offen“ bzw. „still“ erfolgen (siehe → Factoring). Typischerweise werden überfällige Forderungen jedoch „offen“, d.h. mit Offenlegung gegenüber dem Forderungsschuldner, und „echt“, d.h. mit Übergang des endgültigen Ausfallrisikos auf den Forderungserwerber, verkauft.
Forderungsmanagement
Auf synonym zu dem Begriff → Debitorenmanagement verwandter Begriff zur Bezeichnung aller organisatorischen und personellen Maßnahmen, welche auf die möglichst zeitgerechte Sicherstellung der Befriedigung offener Forderungen ausgerichtet sind. In Abgrenzung zum Debitorenmanagement wird unter Forderungsmanagement oft (aber nicht immer) nur der Teil des Debitorenmanagements verstanden, welcher sich mit → überfälligen Forderungen beschäftigt.
Forderungszession
Siehe → Abtretung
Forfaitierung
Der Verkauf von Forderungen „mit Bausch und Bogen“. Eine Bezeichnung für den Verkauf von Forderungen mit Übergang des Ausfallrisikos sowie allen Nebenrechten auf den Erwerber. Siehe auch → Factoring und → Forderungskauf.