Abschreibung

Unter Forderungsabschreibung wird die vollständige oder teilweise handelsrechtliche und/oder steuerrechtliche Ausbuchung einer Forderung nach Feststellung derer Uneinbringlichkeit verstanden. Als Vorstufe der Forderungsabschreibung dient typischerweise die Einzelwertberichtigung, welche als Instrument der Finanzbuchhaltung das erkannte und konkrete Ausfallrisiko einer Forderung bewertet. Wesentliche Fragen um die Forderungsabschreibung sind deren ertragssteuerliche Anerkennung sowie die Korrektur möglicher Umsatzsteueranteile in der Forderung.


Abtretung

Als Forderungsabtretung (auch Forderungszession) wird die juristische Übertragung einer Forderung vom bisherigen Forderungsinhaber (Abtretender oder → Zedent) an einen neuen Forderungsinhaber (Abtretungsempfänger oder → Zessionar) bezeichnet. Die Abtretung ist in § 398 BGB geregelt und bedarf, sofern nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart war, grundsätzlich nicht der Zustimmung des Forderungsschuldners. Bestimmte Forderungen unterliegen einem gesetzlichen Abtretungsverbot.


Adressermittlung

Die oft nur schwierige Ermittlung des Wohnsitzes bzw. Aufenthaltsortes des Schuldners stellt eine der größten Herausforderungen im modernen Mengeninkasso dar. Insbesondere bei Schuldnern älterer Forderungen sind typischerweise häufigere Wohnortwechsel zu verzeichnen. Dies bringt negative Folgen sowohl für juristische Beitreibungsmaßnahmen (Erschwerung der Zustellung) wie auch für einvernehmliche Beitreibungsmaßnahmen (Erschwerung der Erreichbarkeit) mit sich. Typische Adressermittlungsmaßnahmen nutzen die Einwohnermeldeamtanfrage (EMA), öffentliche Datenbanken (Adressdienstleister) sowie eigene Recherchen.

 

Auftraggeber

Ihr Gläubiger hat uns mit der Einziehung der gegen Sie erhobenen Forderung beauftragt. Wir bezeichnen ihn daher auch als Auftraggeber.

 

Auftragnehmer

Unter Auftragnehmer ist der Lieferant in einer Vertragssituation zu verstehen.

 

Ausgeklagte Forderungen

Der eher umgangssprachliche Begriff „ausgeklagte Forderung“ bezeichnet typischerweise eine → titulierte Forderung, manchmal auch titulierte Forderungen wegen derer mindestens einmal fruchtlos → vollstreckt wurde.

 

Auslagen

Auslagen sind die im Laufe des Mahnverfahrens entstehenden Aufwendungen für Schreiben, Telefonate, Ermittlungen etc., die das Inkassounternehmen vom Gläubiger verlangt. Als Teil des Verzugsschadens sind sie gemäß §§ 280, 286 BGB vom Schuldner zu erstatten.

 

Auslandsinkasso

Inkasso, das außerhalb Deutschlands betrieben wird. Oftmals ist die rechtliche Situation im Ausland – auch innerhalb der EU – völlig verschieden von der deutschen. Deshalb unterscheiden sich Inkasso und Auslandsinkasso zum Teil erheblich.

 

Betagte Forderungen

Als „betagt“ wird eine Forderung bezeichnet, die noch nicht → fällig ist. Es handelt sich um einen Begriff aus dem Rechnungswesen.